Rechtsprechung
   VG Saarlouis, 21.05.2015 - 2 K 235/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,31067
VG Saarlouis, 21.05.2015 - 2 K 235/14 (https://dejure.org/2015,31067)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 21.05.2015 - 2 K 235/14 (https://dejure.org/2015,31067)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 21. Mai 2015 - 2 K 235/14 (https://dejure.org/2015,31067)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,31067) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 195 BGB, § 199 Abs 1 Nr 1 BGB, § 199 Abs 1 Nr 2 BGB, Art 7 Abs 1 EGRL 88/2003, § 6 Abs 2 UrlV SL
    Anspruch auf Urlaubsabgeltung (hier: hinausgeschobener Verjährungsbeginn wegen zweifelhafter Rechtslage)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.05.2015 - 2 K 235/14
    Im Hinblick auf die Auswirkungen der EuGH-Entscheidung sei zunächst der Ausgang des Revisionsverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht in einem ähnlich gelagerten Fall (2 C 10.12, bisher 2 C 25.10) abzuwarten.

    Zur Begründung verwies er auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.01.2013 -2 C 10.12- und hob hervor, danach seien Mindesturlaubsansprüche aus vergangenen Jahren nur abzugelten, wenn sie bei Beginn des Ruhestandes nicht verfallen seien.

    Er macht geltend, soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 31.01.2013 -2 C 10.12- ausführe, der unionsrechtliche Urlaubsabgeltungsanspruch aus Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG unterliege der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB), die mit dem Schluss des Jahres beginne, in dem der Anspruch entstanden sei (§ 199 Abs. 1 BGB), übersehe das Gericht, dass § 199 Abs. 1 BGB zwei Voraussetzungen definiere: Neben dem Entstehen des Anspruchs (objektiver Anknüpfungspunkt) sei nämlich auch die Kenntnis des Gläubigers von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners (subjektiver Anknüpfungspunkt) für den Beginn der Verjährungsfrist erforderlich.

    im Urteil vom 31.01.2013 -2 C 10.12-, ZBR 2013, 200.

    BVerwG, Urteil vom 31.01.2013, a.a.O., unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 22.11.2011, - C-214/10, KHS -, NJW 2012, 290.

    BVerwG, Urteil vom 31.01.2013, a.a.O., unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 22.11.2011, a.a.O..

    Für Ansprüche auf finanzielle Abgeltung von Urlaub ausdrücklich bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 31.01.2013, a.a.O..

  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.05.2015 - 2 K 235/14
    Mit an die Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle -ZBS- gerichtetem Schreiben vom 26.09.2012 beantragte er im Hinblick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 03.05.2012 -C-337/10- eine finanzielle Entschädigung für Resturlaub aus den Jahren 2004, 2005 und 2006, den er wegen seiner Ruhestandsversetzung nicht mehr habe in Anspruch nehmen können.

    Nachdem der Vorgang zuständigkeitshalber an den Beklagten weitergeleitet worden war, teilte dieser dem Kläger unter dem 06.11.2012 mit, der EuGH habe in seinem Urteil vom 03.05.2012 -C-337/10- aus Anlass eines Vorabentscheidungsersuchens des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main entschieden, dass ein Beamter bei Eintritt in den Ruhestand Anspruch auf eine finanzielle Vergütung habe, wenn er seinen Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub von 4 Wochen aus Krankheitsgründen ganz oder zum Teil nicht habe wahrnehmen können.

    u.a. Urteil vom 03.05.2012 - C-337/10, Neidel -, NVwZ 2012, 688.

    Dabei spricht nach Auffassung der Kammer alles dafür, für den Verjährungsbeginn auf das Jahr 2012 abzustellen, da die wesentlichen Fragen zum Komplex Urlaubsabgeltung für Beamte erstmals durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 03.05.2012 - C-337/10, Neidel - (a.a.O.) geklärt wurden.

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.05.2015 - 2 K 235/14
    Bis zur Entscheidung des EuGH im Jahr 2012 sei es durchgängige Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland und einhellige Praxis in den Verwaltungen gewesen, dass die Rechtsprechung des EuGH zur Unverfallbarkeit des nicht genommenen Erholungsurlaubs infolge Erkrankung (EuGH, Urteil vom 20.01.2009 -C-350/06- und -C-520/06-), welche das BAG ohne Einschränkungen für die Privatwirtschaft umgesetzt habe, keine Auswirkungen auf Ansprüche auf Erholungsurlaub etwa im Sinne des § 82 SBG i.V.m. § 5 UrlaubsVO habe.

    EuGH, Urteil vom 20.01.2009 - C-350/06, C-520/06, Schultz-Hoff -, NJW 2009, 495.

    Etwas anderes würde sich im Übrigen auch nicht ergeben, wenn man für den Verjährungsbeginn auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 20.01.2009 - C-350/06, C-520/06, Schultz-Hoff - (a.a.O.) abstellen würde, da mit dieser Entscheidung erstmals ein Urlaubsabgeltungsanspruch im Dienstrecht - wenn auch nur für Arbeitnehmer - bejaht wurde und danach vereinzelt die Auffassung vertreten wurde, ein solcher Anspruch komme auch für Beamte in Betracht.

  • OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 119/15

    Hinausschieben des Beginns der Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen eines

    Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der Beratung vom 21. Mai 2015 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 2 K 235/14 - wird zurückgewiesen.

    Mit aufgrund der Beratung vom 21.5.2015 ergangenem Urteil - 2 K 235/14 - hat das Verwaltungsgericht den Beklagten unter Abweisung der Klage im Übrigen verpflichtet, dem Kläger 35 krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommene Urlaubstage der Jahre 2005 und 2006 finanziell abzugelten.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht